1. Vertragsbeziehung

Zwischen dem Dinnerevents.ch, Feierwerk und dem Ticketkäufer be­steht eine vertragliche Beziehung.

1.1 Verkaufte Programme durch dritte

Bei durch Dritte gebuchte bzw. gekaufte Programmen oder Packages wie einzelne Dinnerevents, Einzelauftritte von Florian Rexer oder andere Theaterproduktionen von Dinnerevents und Feierwerk übernimmt der jeweilige Käufer oder lokale Veranstalter, bei Dinnerevents also der Gastronome, sämtliche Rechte und Pflichten als Veranstalter. Er ist verantwortlich für Abgaben und Gebühren, insbesondere Suisa-Abgaben, im Zusammenhang mit dem aufgeführten Programm. Er ist auch alleiniger Ansprechpartner für sämtliche Bereiche des Ticketings gegenüber dem Publikum.

2. Rückgabe und Umtausch

Eine Rückgabe oder ein Umtausch des Tickets ist ausgeschlossen.

3. Verschiebung der Veranstaltung / Schlechtwetterregelung

Die Vorstellungen finden grösstenteils gedeckt statt. Freiluftaufführun­gen müssen nur bei sehr starkem Regen oder sehr starkem Wind unter­brochen, verschoben oder abgesagt werden. Der Veranstalter ist be­müht, die Vorstellung auch bei Regen zu spielen und weist darauf hin, dass es zu Verzögerungen des Vorstellungsbeginns oder zu Unterbre­chungen kommen kann. Muss eine Vorstellung nach 60 Minuten Spiel­zeit abgebrochen werden, gilt sie als gespielt (keine Rückerstattung oder Ersatzvorstellung). Für Vorstellungen, die abgesagt oder kürzer als 60 Minuten gespielt worden sind, finden jeweils Ersatzvorstellungen statt. Ein allfälliger Ersatz-Termin wird nach Abbruch bekanntgegeben.

Das Ticket behält seine Gültigkeit für den neuen Spieltag.

Bei Absage einer Veranstaltung ohne Verschiebedatum wird nach Wahl des Ticketkäufers der Betrag für das Ticket zurückerstattet (ohne Vorverkaufsgebühren) oder kostenlos auf ein noch verfügbares Datum umgebucht, sofern Plätze verfügbar sind. Für eine Rückerstattung sind die Tickets abgesagter Ver­anstaltungen bis spätestens 10 Tage nach

Absage der betreffenden Vorstellung im Original an folgende Adresse einzusenden bzw. vorzulegen:

Dinnerevents.ch, Feierwerk, VerschwindiBUS, Burggraben 27, Postfach 115 , CH-9000 St.Gallen

Die Rückerstattung erfolgt bargeldlos auf ein vom Kunden zu benennen­des Bank (IBAN Nr.)

Zahlungen, die per Kreditkarte erfolgt sind, wird der Betrag ausschliess­lich mittels Gutschrift auf die zuvor belastete Karte vergütet. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Falls bei Verschiebung der Vorstellung das Dinner oder der Apéro bereits kon­sumiert wurden, kann für den Ersatztermin gegen zusätzliche Verrech­nung ein neues Dinner oder ein neuer Apéro gebucht werden, sofern Plätze vorhanden sind.

4. Gültigkeit der Tickets

Print@home- und E-Tickets: Die Tickets werden am Eingang zur Veran­staltung geprüft. Es sind nur diejenigen Tickets gültig, die über die offizi­ellen Vertriebskanäle bezogen wurden. Ist der Strichcode auf den Tickets nicht lesbar und die Strichcodenummer nicht entzifferbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung.

Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein An­spruch auf Entgelt. Der erste Inhaber eines Print@home- oder E-Tickets erhält den Einlass zur Veranstaltung dann wird das Ticket für weitere Zu­tritte gesperrt.

Print@home- Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt werden. Das Kopie­ren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen.

Nur über einen offiziellen Vertriebskanal bezogene Tickets sind gültig.

5. Urheberrechte Ton- und Filmaufnahmen jeglicher Art sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Kommerzielle Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Ticketkäufer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichtbefolgen dieser Vorschriften entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann.

6. Rauchverbot / Sicherheit

Im Publikumsbereich herrscht Rauchverbot. Durch den Veranstaltungs­besucher dürfen an die Veranstaltung keinerlei Gegenstände mitgenom­men werden, deren Besitz oder Gebrauch die anderen Veranstaltungs­besucher in irgendeiner Weise gefährden könnte. Der Veranstaltungsbe­sucher verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvor­schriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikte zu beachten, welche ihm

vom Veranstalter oder von dessen Hilfspersonen vor, während, oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos A) zu verweigern oder B) den Veran­staltungsbesucher währen der Veranstaltung von der Veranstaltung aus­zuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen den Sicherheits- und /oder Durchführungsvorschriften des Veranstalters

nicht nachkommt.

7. Internet

Personen, welche die Website vom Dinnerevents.ch, Feierwerk abrufen, erklären sich mit den nachstehenden Benutzungsbedingungen einverstanden (Änderungen vorbehalten): Der Dinnerevents.ch, Feierwerk haftet ohne Einschränkung nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Zugriff auf Leistungen oder Abfragen der Website vom Dinnerevents.ch, Feierwerk oder deren Verknüpfungen (Links) mit anderen Websites entstehen, auch wenn der Dinnerevents.ch, Feier­werk auf die Möglichkeit solcher Schäden

vorgängig hingewiesen worden ist.

Für die Richtigkeit der über die Website www.dinnerevents.ch, www.r­exer.ch, www.feierwerk.ch sowie allen hierhin verlinkten Adressen ver­breiteten Informationen von Veranstaltungen und Veranstaltern wird keine Gewähr geleistet. Insbesondere garantiert Dinnerevents.ch, Feier­werk weder die Korrektheit noch die Zuverlässigkeit noch die Vollständigkeit der auf ihrer Website enthaltenen Informationen. Dinnerevents.ch, Feierwerk haftet insbesondere nicht für die durch Übermittlungsfehler, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme des Benutzers bzw. Bevoll­mächtigten oder eines Dritten, sowie für die durch jedermann zugängli­chen Systeme und Übermittlungsnetze verursachten Schäden. Dinnere­vents.ch, Feierwerk haftet weiter nicht für Schäden infolge Störung, Unterbrüche (inkl. systembedingte Wartungsarbeiten) oder Überlastungen etwelcher EDV-Systeme.

Dinnerevents.ch, Feierwerk hat die anderen mit ihren Websites ver­knüpften Sites nicht geprüft und übernimmt für deren Inhalte, für die darin angebotenen Produkte, Dienstleistungen oder sonstigen Angebote keine Verantwortung.

Die auf den Websites von Dinnerevents.ch, Feierwerk verbreiteten Infor­mationen werden von Dinnerevents.ch, Feierwerk ausschliesslich für den privaten Gebrauch sowie für Informationszwecke bereitgestellt. DieInformationen können jederzeit und ohne vorgängige Ankündigung ge­ändert werden.

8. Haftung

Der Dinnerevents.ch, Feierwerk übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung ihrer Veranstal­tungen. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen AGB zur Folge.

Veranstalterin und Ticketkäufer verpflichten sich für diesen Fall, unwirk­same Bestimmungen durch solche dem Sinn und Zweck entsprechende, wirksame Bestimmungen zu ersetzen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht. Der Gerichts­stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist St.Gallen



Dinnerevents.ch, Feierwerk
Burggraben 27,
Postfach 115
CH-9000 St.Gallen
Schweiz